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http://www.mediaculture-online.de
Autor: Möller, Erik.
Titel: Freiheit mit Fallstricken: Creative-Commons-NC-Lizenzen und ihre Folgen.
Quelle:
Lutterbeck, Bernd/
Bärwolff, Matthias/ Gehring, Robert A. (Hg.): Open
Source Jahrbuch 2006. Zwischen Softwareentwicklung und
Gesellschaftsmodell. 2006, S.
271-282.
http://www.opensourcejahrbuch.de/download/jb2006
[18.07.2007].
Dieser Artikel
wird unter der folgenden Creative-Commons-Lizenz
veröffentlicht:
http://creativecommons.org/licenses/by/2.5/
Erik Möller
Freiheit mit Fallstricken:
Creative-Commons-NC-Lizenzen und ihre Folgen
Während Open-Source-Lizenzen per Definition eine kommerzielle Nutzung der Software zulassen, entscheiden sich im größeren Kontext frei verfügbarer Inhalte viele Urheber, eine kommerzielle Nutzung explizit auszuschließen. Dies hat weitreichende Konsequenzen: So sind die so genannten Creative-Commons-NC-Lizenzen nicht kompatibel mit freien Wissensdatenbanken wie Wikipedia, offenen Medienarchiven und Open-Source-Projekten. Dabei bietet die für Open-Source-Lizenzen charakteristische Copyleft-Komponente in vielen Fällen gleichwertigen Schutz vor kommerzieller Ausbeutung, ohne die Freiheit des Werkes zu opfern.
Schlüsselwörter:
Creative Commons
kommerzielle Nutzung
Urheber
Das Internet findet zu seinenWurzeln zurück. Nachdem der Versuch, das Netz in eine Einkaufsstraße zu verwandeln, grandios gescheitert ist, stellen Wikipedia,Weblogs und GNU/Linux eindrucksvoll das Potenzial globaler Vernetzung unter Beweis. Langsam setzt sich auch in den Universitäten und Fachhochschulen die Erkenntnis durch, dass Forschung und Lehre aus der sofortigen und freien Verfügbarkeit von Ergebnissen großen Nutzen ziehen können. Um den freien Austausch von Inhalten zu ermöglichen, entscheiden sich mehr und mehr Urheber dazu, Lizenzen zu wählen, die den Nutzern mehr Rechte einräumen als das klassische Urheberrecht.
Diese Entscheidung muss der Urheber explizit treffen, denn sonst gilt auch ohne Copyright-Vermerk der Schutz weit über die Lebzeiten des Urhebers hinaus. So muss man sich einen Großteil des Internets mit einem großen Copyright-Symbol versehen vorstellen, obwohl viele Urheber gegen eine Verbreitung ihrer Inhalte durchaus nichts einzuwenden hätten. Ein Problembewusstsein für diese Sachlage hat sich sehr früh im Bereich der Entwicklung freier Software ausgeprägt, da es sich dabei meist um gemeinschaftlich entwickelte Werke handelt. Ohne das verbriefte Recht auf Weitergabe und Derivate würde ein dezentrales Projekt wie GNU/Linux nicht funktionieren.
So hat sich für Open-Source-Software nach dem Copyleft-Prinzip die GNU General Public License (GPL) als Quasi-Standard etabliert. Dazu trug mit der Free Software Foundation (FSF) das Vorhandensein einer kompetenten Organisation bei, die diese Lizenz fördert und pflegt. Doch in anderen Bereichen waren freie Lizenzen lange Zeit eine Ausnahmeerscheinung. Die 2001 gestartete freie Enzyklopädie Wikipedia legte sich mangels Alternativen auf die GNU Free Documentation License (FDL)1 fest, eine von der FSF für Software-Handbücher entwickelte Lizenz mit zahlreichen Fuÿangeln (Nerode 2003; Srivastava 2002).
Lawrence Lessig, Rechtswissenschaftler und Visionär, kam für Wikipedia fast zwei Jahre zu spät. Im Dezember 2002 stellte das von ihm gegründete Projekt „Creative Commons“2 seine ersten Lizenzen vor und brachte damit endlich rechtliche Ordnung und Einheit in die Bewegung für freie Inhalte. Anstatt aus einer Vielzahl von im Netz verstreuten Lizenzverträgen den richtigen zu wählen oder gar selbst einen solchen zu formulieren, können Urheber über eine einfache Website3 die richtige Lizenz für ihre Zwecke finden. Dazu müssen sie lediglich einfache Fragen beantworten, etwa: „Kommerzielle Verwertung erlauben? Bearbeitung zulassen?“ Auf Knopfdruck gibt die Website eine der vom Creative-Commons-Team entwickelten Lizenzen aus. Dabei handelt es sich um rechtlich sichere, einfache Dokumente, die auf die rechtlichen Eigenheiten vieler Länder individuell abgestimmt, aber untereinander kompatibel sind. Es ist diese Einfachheit, die dazu beigetragen hat, dass immer mehr Urheber auch außerhalb der Software-Entwicklung sich dazu entschieden haben, den ihren Werken per Gesetz aufoktroyierten Schutz ganz oder teilweise aufzugeben.
Doch eine der von Creative Commons vorgesehenen Optionen wird für die Verfechter freier Inhalte zunehmend zum Problem. Es handelt sich dabei um die Frage der kommerziellen Nutzung. Die Lizenzen mit dem Kürzel NC (Non Commercial) schließen eine solche Verwertung aus. Sie erfreuen sich bei Urhebern großer Beliebtheit, ohne dass Creative Commons auf die Konsequenzen dieser Entscheidung hinweist (Stand September 2005).
Viele Individuen und Institutionen werden die Lizenzwahl nur einmal treffen und nicht mehr revidieren. In Fällen gemeinschaftlich produzierter Werke kann dies sogar unmöglich sein, wenn einzelne Urheber ihre Zustimmung verweigern oder nicht kontaktierbar sind. Wenn man im Internet veröffentlicht (und das tut man bereits durch das Abschicken eines Kommentars in einem Blog) und eine Lizenz für freie Inhalte in Betracht zieht oder bereits nutzt, sollte man sich deshalb über die Lizenzfolgen im Klaren sein. Die Schlüsselprobleme von NC-Lizenzen sind:
Inkompatibilität mit einer wachsenden Menge freier Inhalte, unabhängig davon, ob man als Urheber mit Derivaten oder Kompilationen einverstanden ist,
Ausschluss grundlegender Nutzungsarten, die man möglicherweise zulassen möchte,
Untermauerung urheberrechtlicher Schutzdauern, die nahezu zeitlich unbeschränkt sind.
Es ist außerdem unwahrscheinlich, dass NC-Lizenzen dazu beitragen, den Gewinn aus einem Werk zu steigern. Eine Share-Alike-Lizenz kann dem Ziel, eine Arbeit vor Ausbeutung zu schützen, in gleichem Maße dienlich sein. Es mag Umstände geben, unter denen NC die einzige (und deshalb beste) verfügbare Option ist, aber die Anzahl dieser Umstände sollte mit der Evolution von Geschäftsmodellen für freie Inhalte abnehmen.
Freie Inhalte sind nicht länger eine Randbewegung, sondern werden täglich von Millionen genutzt. Wikipedia4, eine von Freiwilligen aus dem Nichts aufgebaute Enzyklopädie, enthält mehr als zwei Millionen Beiträge in über 100 Sprachen und gehört zu den 50 beliebtesten Websites5 weltweit. Mit dem Wachstum nimmt auch die Integration in Suchmaschinen zu. Google zeigt in der englischenVersion Wikipedia-Treffer für Suchabfragen6 oben links, durch die Integration des Wikipedia-Spiegels Answers.com oben rechts an. Andere Suchmaschinen, etwa Clusty.com, Web.de und Amazon (A9.com), integrieren die Wikipedia-Suche gleich direkt in ihre Benutzerschnittstellen.
Dieser Erfolg ist das Ergebnis von weniger als fünf Jahren Arbeit. Man muss nicht hellsehen können, um freien Inhalten eine erfolgreiche Zukunft zu bescheiden. Doch gerade, um Nutzungen wie die genannte Suchmaschinenintegration zu ermöglichen, erlauben und fördern Websites wie Wikipedia die kommerzielle Nutzung von Inhalten. Wie man sehen wird, gibt es zahlreiche wünschenswerte kommerzielle Nutzungsvorgänge. Schwerwiegender aber ist, dass eine NC-Lizenz die Nutzung eines Werkes in Wikipedia, Wikinews7, Wikibooks8 und ähnlichen Projekten ausschließt, die eine liberale Lizenzpraxis und Philosophie verfolgen.
Ein Grund dafür ist, dass Lizenzen wie die FDL der Wikipedia nach dem Copyleft-Prinzip arbeiten, in Creative-Commons-Terminologie „Share Alike“ genannt.9 Derivate sind erlaubt, aber nur, wenn sie unter gleichen Bedingungen lizenziert sind.

Abbildung 1:
Illustration der Insektenanatomie von Piotr Jaworski aus dem
Wikimedia Commons
(unter CC-BY-SA-Lizenz)
Gleichzeitig erlaubt die FDL eine kommerzielle Nutzung. Damit wird die Integration von NC-Inhalten unmöglich, da die Bedingungen der FDL nicht mehr auf das gesamte Werk angewandt werden können. Dies gilt in gleichem Maße für die Creative-Commons-Lizenzen untereinander. So ist es etwa nicht möglich, Inhalte unter BY-SA mit BY-NC-SA zu kombinieren.10
Selbst wenn die Lizenz es zuließe, ist die Kombination von Inhalten, die kommerzielle Nutzung erlauben und solchen, die sie verbieten, in einem gemeinschaftlichen Kontext praktisch fast unmöglich, ohne die Lizenzgrenzen zu verletzen. Wenn man sich eine Website vorstellt, deren Text teilweise unter einer NC-Lizenz steht, ist es höchst wahrscheinlich, dass es bei Kopier- und Bearbeitungsvorgängen entweder zu Lizenzverletzungen kommt oder dass sie auf zunehmend mehr Inhalte angewandt wird, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.
Viele Netzgemeinschaften lehnen NC-Lizenzen schlicht aus philosophischen Gründen wie den hier genannten ab. Dazu gehört der Wikimedia Commons11, das Medienarchiv der Wikipedia-Mutterorganisation Wikimedia12. Es enthält mehr als 300.000 Dateien, erlaubt aber keine restriktiven Lizenzen wie die NC-Varianten. Im Gegensatz zu vielen Archiven ist die Wiki-Allmende lebendig. Jede dort vorhandene Datei kann unmittelbar in allen Wikimedia-Projekten in allen Sprachen genutzt werden.
Auch die Open-Source-Gemeinde teilt die Philosophie, kommerzielle Nutzung zu erlauben - schließlich beruht darauf ein großer Teil des Erfolges von GNU, Linux, Apache & Co. Sowohl die Open-Source-Definition (Perens 2002) als auch die Definition der Software (Free Software Foundation 2005) schließen explizit den Verkauf und andere kommerzielle Nutzungsarten ein; Lizenzen, die diese Rechte beschränken, sind also in diesem Sinne nicht frei.
Natürlich kann ein Linux-Unternehmen ein NC-geschütztesWerk nicht kommerziell nutzen, aber auch nichtkommerzielle Projekte folgen diesem Standard. So heißt es in den Richtlinien für freie Software (Perens 2004) des Debian-Projekts: „Ein Bestandteil der Debian-Distribution darf durch seine Lizenz nicht verhindern, dass irgendjemand diese Software als Bestandteil einer Software-Distribution, die Programme aus den verschiedensten Quellen enthält, verkauft oder weitergibt.“ Debian GNU/Linux ist eine der beliebtesten Linux-Distributionen.
Wenn man möchte, dass ein Werk von der Open-Source-Gemeinde anerkannt wird, ist es offensichtlich keine gute Idee, eine NC-Lizenz zu verwenden. Dies betrifft nicht nur Software, sondern alle Werke, die im Kontext dieser Projekte verwertet werden. Die Entscheidung für eine NC-Lizenz ist für einen individuellen Urheber nicht bindend. So kann er etwa interessierten Verwertern auf Wunsch kommerzielle Nutzungsrechte einräumen. Nun könnte man vermuten, dass es ausreichen würde, ein Bild etwa zusätzlich zu NC auch „für Wikipedia“ freizugeben und damit das NC-Problem zu vermeiden. Praktisch alle Communitys, die nach den Prinzipien freier Inhalte operieren, lehnen solche Sondervereinbarungen ab, da sie Drittparteien schädigen: lokale Initiativen, die den Inhalt in Schulen oder Lokalzeitungen nutzen möchten; Firmen, die DVDs oder gedruckte Exemplare verbreiten möchten; nützliche und lizenzkonforme Spiegel, die mit Werbung versehene Kopien der Inhalte verbreiten. Um keinen Zweifel zu lassen, verkündete Wikipedia-Gründer Jimmy Wales im Mai 2005, dass alle Dateien mit „Sondervereinbarungen“ in den Wikimedia-Projekten verboten sind und gelöscht werden.13 Auch das Debian-Projekt würde sie aufgrund der Richtlinien gegen Diskriminierung ablehnen.
Netzgemeinden wie Wikimedia und Debian handeln nicht aus Eigennutz. Ihr Ziel ist es, der Menschheit freie Software und freies Wissen zur Verfügung zu stellen.Wenn Inhalte unter einer Lizenz verfügbar gemacht werden, die von diesen Gemeinden anerkannt wird, werden sie dadurch am Leben erhalten. Somit werden andere Menschen ermuntert, dieses Werk in zahlreichen unterschiedlichen Kontexten zu verwenden. Das gilt nicht nur für inhärent gemeinschaftliche Schöpfungen; praktisch jedes denkbare Werk, das nachgefragt wird, lässt sich auch in einem kollaborativen Kontext inkorporieren, zitieren oder transformieren.
Was ist kommerzielle Nutzung? Die relevante Klausel in den Creative-Commons-NC-Lizenzen für Deutschland lautet: „Sie dürfen die in Ziffer 3 gewährten Nutzungsrechte in keiner Weise verwenden, die hauptsächlich auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine vertraglich geschuldete geldwerte Vergütung abzielt oder darauf gerichtet ist.“14
Viele Blogger und Blog-Gemeinden im Web nutzen Werbung, um Kosten zu decken und ein kleines persönliches Einkommen zu ermöglichen. Dazu gehören beliebte deutsche Blogs wie „Der Schockwellenreiter“15, „Spreeblick“16 und „IT&W“17. Selbst sehr kleine Blogs enthalten oft unauffällige Google-Textanzeigen, um ein Taschengeld zu verdienen. Andere Websites nutzen Abo-Modelle, um zusätzliche Funktionen und Inhalte verfügbar zu machen oderWerbung abzuschalten. Als Urheber sollte man sich fragen, ob man all diese Menschen davon abhalten möchte, sein Werk zu nutzen.
Ein anderes Beispiel kommerzieller Nutzung sind Zusammenstellungen. So ist es z.B. unter den Bedingungen der NC-Lizenzen nicht möglich, eine MP3-Datei unter NC gemeinsam mit Tausenden anderen, bei denen das Lizenzproblem nicht existiert, auf einer DVD zu verkaufen. Zu beachten ist, dass nach den oben zitierten Bedingungen nicht der Umfang der Vergütung oder der Erfolg der Verwertung ausschlaggebend ist, sondern die Absicht des Lizenznehmers. Absichten sind natürlich schwer zu beweisen, so dass es selbst in Grenzfällen oft am besten ist, vorsichtig zu sein, um keinen Rechtsstreit zu riskieren. Selbst nach einer liberalen Lesart sind praktisch alle Verwertungen durch Unternehmen ausgeschlossen, etwa die Verbreitung einer Datei auf einer CD, die einer Zeitschrift beiliegt.
Das internationale Urheberrecht ist in erster Linie das Ergebnis von massivem Lobbyismus durch etablierte Interessengruppen. Neben einer stetigen Erosion des Rechts auf Privatkopien haben Großunternehmen einen effektiv unendlich langen Schutz durchsetzen können, um Micky Maus und Donald Duck vor der Gemeinfreiheit zu bewahren. Ein Werk, das im Jahr 2010 veröffentlicht wird, bleibt bis ins Jahr 2100 geschützt, wenn der Urheber 2030 stirbt. Bei dieser trüben Aussicht ist die Möglichkeit retroaktiver Verlängerungen der Schutzdauer noch gar nicht in Betracht gezogen - wie auch die retroaktiver Kürzungen, die es aber bisher nicht gegeben hat.
Es mag eine gute Tat sein, ein Werk unter einer NC-Lizenz zur Verfügung zu stellen. Doch es ist auch eine implizite Anerkennung der existierenden Schutzdauer. Das Verbot kommerzieller Nutzung bleibt bestehen, bis das Urheberrecht abläuft, was aus praktischer Sicht nie geschieht. Um dieses Problem zu lösen, könnte man spezifizieren, dass ein Werk unter einer liberaleren Lizenz wie CC-BY (nur Autorennennung – auf dieses Recht kann man in Deutschland nicht verzichten) freigegeben wird, nachdem eine gewisse Zeit abgelaufen ist, etwa fünf Jahre. Man könnte aber auch einfach schon heute eine freiere Lizenz verwenden.
Das offensichtlichste Argument für NC-Lizenzen ist, dass Arbeit vor gewerblicher Ausbeutung durch Dritte geschützt wird. Zunächst ist es wichtig festzustellen, dass man durch die Lizenz keine neuen Machtmittel in die Hand gegeben bekommt, sondern nur den rechtlich verbrieften Schutz des Werkes reduziert. Es gibt zahlreiche kommerzielle Wertschöpfungsszenarien, die von der Lizenz nicht berührt werden, da der Verwerter kein Lizenznehmer ist. Das beinhaltet etwa Schulung und Support, Dokumentation, Kommentierung und Zitate.
Was verbleibt, ist die Verbreitung des Originals oder von Derivaten. Zu beachten ist jedoch, dass mit den heutigen technischen Mitteln die Massendistribution von Informationen nicht mehr die exklusive Domäne großer Unternehmen ist. Jeder, der über eine Internetverbindung oder einen DVD-Brenner verfügt, kann Dateien an Tausende verteilen. Kostenlose Hosting-Dienste gibt es in großer Zahl, werbefreies kommerzielles Hosting ist zu Niedrigpreisen verfügbar, und selbst gigantische Dateien lassen sich mit Peer-to-Peer-Systemen wie BitTorrent18 sehr effizient verteilen.
Deshalb sollte man sich nicht der Illusion hingeben, dass man für ein Werk, wenn man es unter NC-Lizenz weitergibt, noch eine künstliche Knappheit aufrecht erhalten könnte. Wenn es eine Nachfrage nach dem Werk gibt und es von hoher Qualität ist, wird es kostenlos im Internet verfügbar sein - weil die Lizenz dies legal möglich macht.
In dem Moment, in dem man sich für eine Creative-Commons-Lizenz entscheidet, entscheidet man sich, sein Werk kostenlos abzugeben. Ein Markt für ein Werk, das vollständig kostenlos verfügbar ist, kann nur auf der Basis von Unwissenheit oder guten Absichten entstehen. Das Potenzial, finanziell von der Distribution von Inhalten auf physikalischen Medien zu profitieren, ist heute relativ gering. Dort, wo es noch existiert, ist es bereits im Verschwinden begriffen - so lösen etwa elektronische Musikläden wie Apple iTunes die Musik-CD ab und verlagern damit den Verkauf von proprietärer Musik ins Internet, wo der Verbraucher dann auch NC-lizenzierte Musikstücke mit Leichtigkeit herunterladen kann, ohne dafür zu bezahlen.
Diejenigen, die am ehesten von NC-Lizenzen geschädigt werden, sind Nutzer, deren Gewinnmargen sehr gering oder nicht vorhanden sind: kleine Weblogs, Podcaster, werbefinanzierte Radiosender, Lokalzeitungen.
Um substanziellen Profit mit einem Werk zu erwirtschaften, wird eine Firma mehr als die frei verfügbaren Inhalte bereitstellen müssen. Eine NC-Lizenz stoppt jeden Versuch, mit solchen inhaltlichen Ergänzungen Geld zu verdienen. Doch mit den Share-Alike-Lizenzen gibt es eine Alternative. Im Stil der GPL müssen hier auch Derivate vollständig frei lizenziert werden. Dagegen garantieren die Creative-Commons-Lizenzen ohne die Share-Alike-Klausel nur, dass der freie Bestandteil des Derivats auch frei bleiben muss. Eine Firma, die ihre Arbeit gewerblich verwerten möchte, muss also wie bei GPL-Software auch neu hinzugekommene Informationen oder qualitative Verbesserungen frei verfügbar machen. So kann aus dem Risiko der kommerziellen Ausbeutung eine große Chance werden.
Im Bereich der Open-Source-Software funktioniert dieses Prinzip sehr erfolgreich und konnte auch vor Gericht behauptet werden. Viele Firmen integrieren zum Beispiel angepasste Versionen des Linux-Kernels in hochintegrierten Endgeräten19 wie Mobiltelefonen und PDAs. Diese Kernel-Anpassungen können wiederum vom Entwicklerteam in den offiziellen Code aufgenommen werden. Stünde der Kernel unter einer NC-Lizenz, wäre der gewerbliche Einsatz von Linux unmöglich auch Einzelfallzustimmung wäre praktisch aufgrund der hohen Zahl von Entwicklern kaum realisierbar. Das Copyleft- bzw. Share-Alike-Prinzip ermöglicht sinnvolle kommerzielle Investitionen und schützt dabei den Gemeinschaftsgedanken.
Ein anderes interessantes Beispiel kommerzieller Nutzung freier Inhalte ist die DVD-Version der deutschsprachigen Wikipedia. Produziert und vertrieben wird sie von der Berliner Firma Directmedia20, bekannt durch ihre „Digitale Bibliothek“ literarischer Klassiker. Innerhalb kurzer Zeit wurde die Wikipedia-DVD in Amazon.de zum Beststeller in der Software-Kategorie, nicht zuletzt dank des niedrigen Preises von 9,90 €. Directmedia verpackte die Wikipedia-Inhalte in einer eigenen Software mit speziellen Suchfunktionen, die den einfachen Offline-Einsatz ermöglichen.
Um diese DVD zu produzieren, musste Directmedia mit den Wikipedianern zusammenarbeiten. Die halfen fleißig mit, die Daten durchsuchbar und sortierbar zu machen und unfertige Artikel auszusieben. Im Gegenzug spendete Directmedia für jede verkaufte DVD einen Euro an die Wikimedia-Stiftung. Außerdem half die Firma dem Wikimedia-Medienarchiv mit einer „Bildspende“ von 10.000 Reproduktionen gemeinfreier Kunstwerke.
Das Geschäftsmodell der Wikipedia-DVD funktionierte, weil mit der vorher nicht vorhandenen Lesesoftware ein zusätzlicher Nutzen geschaffen wurde und die Inhalte für die Publikation aufpoliert wurden. Das zeigt auch, dass neben dem Copyleft-Prinzip jede erfolgreiche kommerzielle Nutzung freier Inhalte auch von den guten Absichten beider Seiten abhängt. Ein weiteres Beispiel dafür ist Answers.com, eine werbefinanzierte Website für Referenz-Informationen, die unter anderem Wikipedia-Inhalte integriert. Die Mutterfirma GuruNet hat Wikimedia bereits mehrfach finanziell unterstützt - etwa durch die Bezahlung eines fest angestellten Software-Entwicklers und als einer der Sponsoren der Wikimedia-Konferenz Wikimania. Alle diese Leistungen wurden freiwillig erbracht, halfen aber, freundschaftliche Beziehungen zwischen den Projekten zu etablieren.
So kann kommerzielle Nutzung beiden Parteien helfen. Das Copyleft-Prinzip, das von den Creative-Commons-Lizenzen mit Share-Alike-Klausel verkörpert wird, bietet ausreichenden Schutz vor Ausbeutung, ohne kommerzielle Experimente zu verbieten. Diese Experimente sind jedoch absolut notwendig, wenn echte, innovative Geschäftsmodelle für freie Inhalte entstehen sollen. Ganz besonders im Fall gemeinschaftlicher Inhalte machen die NC-Lizenzen solche Experimente praktisch unmöglich, da für Ausnahmeregelungen jeder einzelne Autor seine Zustimmung geben müsste.
Ein weiterer Faktor, den jeder Urheber berücksichtigen sollte, ist die Durchsetzbarkeit der Lizenz. Das betrifft vor allem kleine Lizenzverletzungen. Dafür, dass dies selbst im Falle liberaler Lizenzen nicht trivial ist, ist Wikipedia wiederum ein gutes Beispiel. Um die GNU Free Documentation License (FDL) nicht zu verletzen, müssen Nutzer von Wikipedia-Inhalten nach Interpretation der Wikimedia-Stiftung einen Verweis auf die Originalkopie auf den Wikimedia-Servern und deren Artikelgeschichte setzen und außerdem darauf hinweisen, dass die Artikel unter der FDL lizenziert sind. Das ist ein Kompromiss, um die komplexen Anforderungen der FDL zu erfüllen.
In der Praxis zeigt ein kurzer Blick auf die Liste von Wikipedia-Spiegeln21, dass sich sehr viele mit Werbung versehene Spiegel nicht an diese Regelung halten. Da sie mit minimalem Aufwand aufgesetzt wurden, um mit Werbung Geld zu verdienen, sind die Betreiber oft nicht auffindbar oder nicht bereit, Zeit zu investieren, um die Lizenzbedingungen einzuhalten. Während das Verhalten der Betreiber klar die Lizenz verletzt und somit illegal ist, ist es schwer zu bestrafen, da die Spiegel in vielen unterschiedlichen Ländern lokalisiert sind.
Obwohl die Wikipedia-Gemeinde groß ist und über eine mit hinreichenden Finanzmitteln ausgestattete Mutterorganisation mit Vertretungen in vielen Ländern verfügt, sind selbst einfache Lizenzbedingungen für freie Inhalte oft nur schwer durchsetzbar. Man sollte sich also fragen, ob man wirklich willens und in der Lage ist, Verletzungen einer NC-Lizenz zu verfolgen. Sonst trifft man mit der Beschränkung nur diejenigen, die sich an die Lizenz halten - Nutzer, die wahrscheinlich ohnehin für eine freundschaftliche Kooperation offen wären.
Es ließe sich entgegnen, dass man Suchmaschinen-Spammern nicht ganz legal in die Hände arbeiten sollte. Darauf gibt es zwei Antworten: Zunächst einmal hat ein Urheber ganz unabhängig von der gewählten Lizenz die Möglichkeit, Gefühle und Erwartungen, was die Nutzung seines Werkes angeht, auszudrücken, ohne dabei rechtlich bindende Vorschriften zu machen. Man kann schlicht jede Zusammenarbeit mit Menschen verweigern, deren Handeln den persönlichen Wertvorstellungen widerspricht oder dieses Handeln offen verurteilen.
Die zweite Antwort ist, dass alle Formen von Spam Schwächen in der Kommunikations- und Informationsinfrastruktur repräsentieren. Die meisten der heutigen Suchmaschinen verwenden immer noch den relativ primitiven Ansatz, alle im Netz verfügbaren Inhalte zu indexieren. Damit liefern sie den Anreiz, das Web mit Kopien von freien Inhalten zu überfluten, um profitable Positionen in den Ergebnislisten und viele Treffer zu erzielen. Es erscheint unklug, die Entscheidung für oder gegen eine freie Lizenz von den Schwächen heutiger Suchmaschinen abhängig zu machen.
Es lassen sich drei Gruppierungen ausmachen, für die sich jeweils unterschiedliche Konsequenzen ergeben.
Die Entscheidung für eine NC-Lizenz ist selten ideologisch oder ökonomisch zu rechtfertigen. Sie schließt eine Gruppe von potenziellen Lizenznehmern aus, die sich aus freien Wissensgemeinschaften und Archiven, kommerziellen Publikationen, Herstellern von Kompilationen und vielen anderen zusammensetzt. Dabei verhindert man mit großer Wahrscheinlichkeit bereits durch die Entscheidung, ein Werk kostenlos abzugeben, die kommerzielle Nutzung im großen Stil. Dies trifft umso mehr auf Regierungen und Bildungseinrichtungen zu: Inhalte, die von groÿem kulturellen oder wissenschaftlichen Wert sind, sollten unter Lizenzbedingungen verfügbar sein, die eine breite Nutzung ermöglichen. Leider sind es gerade diese Institutionen, die sich aus Tradition und Skepsis oft für NC-Lizenzen entscheiden.
Natürlich ist es für den Rechteinhaber möglich, über die NC-Lizenzierung hinausgehende Nutzungen von Fall zu Fall durch die Erteilung von Sondergenehmigungen zuzulassen. Der entscheidende Vorteil freier Lizenzen besteht jedoch darin, dass sie solche Verhandlungen überflüssig machen und dadurch dafür sorgen, dass das Werk jederzeit, zu jedem beliebigen Zweck und für Menschen und Maschinen gleichermaßen zur Verfügung steht.
Als Urheber könnte man argumentieren, dass man erst einmal abwarten möchte, ob überhaupt jemand ein Interesse an der Nutzung seiner Werke unter einer liberalen Lizenz hat. In der Praxis dürfte es jedoch selten der Fall sein, dass die vom Urheber bereitgestellten Inhalte so einzigartig und bedeutsam sind, dass die Vorstellung, sie nicht zu nutzen, undenkbar ist. Menschen neigen dazu, denWeg des geringsten Widerstandes zu beschreiten, ganz besonders in Online-Gemeinschaften aus Freiwilligen.
Es mag Fälle geben, in denen man sich diese Reibung durchaus wünscht, da man die Nutzung seines Werkes nachvollziehen und mit Lizenznehmern ins Gespräch kommen möchte. Um dies zu erreichen, kann man aber auch eine schlichte Klausel hinzufügen, etwa: „Es steht Ihnen frei, dieses Werk in jeder Form zu nutzen, solange Sie mich als Autoren nennen. Gerade bei Nutzungen in einem größeren Maßstab würde ich mich aber freuen, von Ihnen zu hören.“
Mit einem Vorschlag wie diesem reduziert man Reibungsverluste, definiert aber gleichzeitig seine Erwartungen. Der Missachtung dieser Erwartung kann man auf sozialer Ebene Rechnung tragen. Damit bringt man auch eine Tatsache zum Ausdruck, die nicht zuletzt das Wikipedia-Projekt unter Beweis gestellt hat - dass die meisten Menschen im Kern versuchen, das Richtige zu tun. Durch die Zusammenarbeit in freien Gemeinschaften ist es möglich, moralisch fragwürdigem Verhalten mit Aufklärung oder Ausgrenzung zu begegnen, ohne dass ein einziger Rechtsanwalt auf den Plan treten muss. Zusätzlich können technische Verfahren, die den Weg von Inhalten durch das Netz aufzeichnen, verbessert werden. In Weblogs werden bereits heute über den sog. Track-Back-Mechanismus die Pfade von Blog-Nachrichten verfolgt.
Durch ein Verbot kommerzieller Nutzung ohne Sondergenehmigung positioniert man sich am Ärmelsaum der freien Wissensgesellschaft, wo es eher um Freibier als um Freiheit geht. Eine wachsende Zahl von Menschen steht bereit, freie Inhalte zu sammeln, zu verbessern und zu vermischen. Durch die Entscheidung für eine NC-Lizenz riskiert man, dieses Potenzial zu verspielen, gibt aber gleichzeitig die Chance auf, nach klassischen Vorstellungen von geistigem Eigentum Geld zu verdienen.
Wenn man sich trotz allem gezwungen sieht, eine NC-Lizenz zu nutzen, sollte man zumindest die klassische urheberrechtliche Schutzdauer in Frage stellen. Ein einfacher Vermerk, dass ab einem bestimmten Datum eine liberalere Lizenz gilt, genügt. Ansonsten bleibt einWerk noch lange nach dem Tod unter staatlichem Schutz.
Freie Inhalte befinden sich ständig im Fluss, wachsen zusammen und schlagen Wellen. Im Ozean des freien Wissens bildet das Copyright die Kontinente, schwerfällige Landmassen, auf denen sich trotzdem eine große Vielfalt von Leben entwickelt hat. Lizenzen, die einerseits eine freie Verbreitung erlauben, andererseits aber die kommerzielle Nutzung verbieten, repräsentieren einsame Inseln, gehören weder zur alten noch zur neuen Welt. Wer sich traut, in den Ozean einzutauchen, schafft Werke, die sich frei bewegen können und trägt zu einer neuen kulturellen Evolution bei. Denn alles Leben kommt aus dem Wasser.
Wenn man im Netz ein interessantes Werk findet, das unter einer NC-Lizenz verfügbar ist, sollte man zunächst dem Urheber seine Dankbarkeit für die mutige Entscheidung übermitteln, die Arbeit kostenlos abzugeben. Gleichzeitig kann man aber auch zum Ausdruck bringen, dass eine freie Lizenz wie CC-BY oder CC-BY-SA besser wäre und dabei auf diesen Beitrag Bezug nehmen.
Strategisch ist es sinnvoll, systematisch Individuen und Organisationen ausfindig zu machen, die große Mengen von Inhalten unter NC-Lizenzen zur Verfügung stellen, und sie davon zu überzeugen, die Lizenzbedingungen zu ändern. Zumindest könnte auf diesem Wege langsam ein Problembewusstsein entstehen.
Als ein Projekt mit dem Ziel, Lizenzentscheidungen so einfach wie möglich zu machen, hat Creative Commons eine Verantwortung, seine Nutzer zu informieren, welche Folgen Lizenzen, die eine kommerzielle Nutzung verbieten, nach sich ziehen. Viele, die sich für eine NC-Lizenz entscheiden, sind sich nicht darüber im Klaren, welche Implikationen damit verbunden sind. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn bei der Lizenzauswahl eine Zusammenfassung wie die folgende eingeblendet werden könnte:
„Bitte beachten Sie, dass ein Verbot kommerzieller Nutzung dazu führt, dass Ihr Werk nicht von Online-Communitys genutzt werden kann, die ihre Arbeit unter weniger restriktiven Lizenzen zur Verfügung stellen. Dazu gehören große Wissensgemeinschaften wie die Enzyklopädie Wikipedia, aber auch Open-Source-Distributionen und große Medienarchive. Die Entscheidung für eine solche Lizenz führt auch dazu, dass alle kommerziellen Nutzungsarten ohne Sondererlaubnis jedes beteiligten Urhebers unmöglich werden, unabhängig vom Umfang der Vergütung. Die Option Share Alike reduziert das Risiko kommerzieller Ausbeutung, da Derivate vollständig unter einer freien Lizenz verfügbar gemacht werden müssen. Gleichzeitig erlaubt sie grundsätzlich die kommerzielle Nutzung und führt zu weniger Kompatibilitätsproblemen. Lesen Sie diesen Artikel22 für eine detaillierte Analyse der Problematik.“
Es wird schwer sein, Urheber zu überzeugen, dass die intuitiv naheliegende Option, kommerzielle Nutzung zu verbieten, komplexe negative Folgen nach sich ziehen kann. Es bleibt zu hoffen, dass Creative Commons sich an dieser Anstrengung beteiligt.
Free
Software Foundation (2005), 'Die Definition Freier
Sofware'.
http://www.gnu.org/philosophy/free-sw.de.html
[02. Feb 2006].
Nerode,
N. (2003), 'Why You Shouldn't Use the GNU
FDL'.
http://home.twcny.rr.com/nerode/neroden/fdl.html
[02. Feb 2006].
Perens,
B. (2002), 'The Open Source Definition'.
http://opensource.org/docs/de_nition.php
[02. Feb 2006].
Perens,
B. (2004), 'Debian-Gesellschaftsvertrag'. Version 1.1 vom 26. April
2004,
http://www.debian.org/social_contract.de.html
[02. Feb 2006].
Srivastava,
M. (2002), 'Draft Debian Position Statement About the GNU Free
Documentation License'.
http://people.debian.org/_srivasta/Position_Statement.html
[02. Feb 2006].
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Attribution-NoDerivs
(BY-ND)
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Attribution-NonCommercial
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Attribution-NonCommercial-ShareAlike
(BY-NC-SA)
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Attribution-ShareAlike
(BY-SA)
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1http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html
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4http://www.wikipedia.org/
5http://www.alexa.com/data/details/traf_c_details?&range=30d&size=large&compare_sites=&y=t&url=wikipedia.org
6http://www.google.com/search?num=20&hs=6IB&hl=en&q=when+was+carl+sagan+born&btnG=Searcheinige
7http://de.wikinews.org/
8http://de.wikibooks.org/
9„Share Alike“ heißt „Gleiches mit Gleichem“ wie es in einer Pressemitteilung des Projektes heißt (http://creativecommons.org/weblog/entry/4216).
10Lizenzkombinationen der CC-Lizenz siehe letztes Kapitel „Lizenzen“.
11http://commons.wikimedia.org/
12http://wikimediafoundation.org/
13http://mail.wikimedia.org/pipermail/wikien-l/2005-May/023760.html
14http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/de/legalcode
15http://www.schockwellenreiter.de/
16http://spreeblick.com/
17http://www.industrial-technology-and-witchcraft.de/
18http://www.bittorrent.com/
19http://www.linuxdevices.com/
20http://www.directmedia.de/
21http://en.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Mirrors_and_forks/GFDL_Compliance
22http://intelligentdesigns.net/Licenses/NC