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Autor: Rainer Kuhlen.

Titel: Wem gehört die Information im 21. Jahrhundert? - Eine Skizze.

Quelle: A. Büllesbach und T. Dreier (Hrsg.): Wem gehört die Information im 21. Jahrhundert? Proprietäre verus nicht proprietäre Verwertung digitaler Inhalte. Köln 2004. S. 1-9.

Verlag: Verlag Dr. Otto. Schmidt.

Dieser Artikel wird unter der folgenden Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht: http://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/de/



Rainer Kuhlen

Wem gehört die Information im 21. Jahrhundert? – Eine Skizze



Inhaltsverzeichnis

1 Fragestellungen 1

2 Internationale Vereinbarungen 2

3 Staat und rechtliche Rahmenbedingungen 4

4 Alternative Modelle für die Informationsversorgung in der Wissenschaft 4

5 Digital Rights Management 5

6 Software 7

7 Normatives Verhalten 7

8 Fazit 8



1 Fragestellungen

Die Berechtigung der Beschäftigung mit der Frage „Wem gehört die Information im 21. Jahrhundert?“ lässt sich mit der ökonomischen, kultursoziologischen und (verfassungs-)politischen Bedeutung sowie dem spezifischen Gefährdungspotential von Information belegen. Informationen werden auf den kommerziellen und zunehmend globalen Informationsmärkten als Waren gehandelt oder auf den freien Informationsforen, z. B. der Wissenschaft, aber auch anderer öffentlicher Einrichtungen, ohne kommerzielle Verwertungsabsicht bereitgestellt. Sie bilden die Grundlage für die weitere Wissensproduktion. Konflikte entgegenstehender Interessen an der Verfügung über Informationen, Ansprüche an Zugang und Zugriff auf Information bedürfen einer umfassenden Aufarbeitung, Abwägung und möglicherweise Konstituierung neuer Ausgleichsmechanismen.

Entscheidend für die Bereitstellung und Nutzung sowie die Produktion von Informationsprodukten ist insoweit insbesondere:

2 Internationale Vereinbarungen

Am Beispiel des UN Weltgipfels zur Informationsgesellschaft (WSIS), dessen erste Phase vom 10-12.12.2003 in Genf stattgefunden hat und dessen zweite Phase vom 16-18.11.2005 in Tunis stattfinden wird, kann deutlich gemacht werden (auch bestärkt durch die Erfahrungen mit dem Scheitern der WTO-Verhandlungen in Cancun), dass die seit gut 30 Jahren verfolgte Dominanzpolitik der Länder des Westens und des Nordens (der „Leader“-Staaten im Jargon der Weltbank) in Bezug auf die Informations-, Medien- und Kommunikationsmärkte weder von den „Adopter“/G21+Staaten (Indien, China, Brasilien etc.) noch von den „Late-comer-/G70+-Staaten (weitgehend die afrikanischen Staaten) – den neuen „Blöcken“ - weiter akzeptiert wird.

Um den Informationsfrieden (und nicht nur den) zu sichern, sind globale informationelle Ausgleichsmodelle erforderlich (von deren Akzeptanz aber, wie der WSIS-Prozess und der WTO-Verhandlungsstand zeigen, die westlichen Länder noch weit entfernt sind). Die Länder des Südens versprachen sich von WSIS eine Ausrichtung auf Themen der Entwicklungszusammenarbeit, während Themen aus dem weiteren Umfeld der Menschenrechte als nicht entscheidend erachtet wurden und kein großes Interesse an einer bloßen Charta oder ähnlichen Grundsatzerklärungen bestand. Gefordert wurde ein „Digital solidarity fund“ für den Aufbau von ICT Infrastruktur (auch von Informationseinrichtungen/Bibliotheken, Ausbildungsstätten, community media und eigenen Content-Diensten). Die Länder des Westens und Nordens erwarteten eher eine grundsätzlichere Debatte um die Ausgestaltung der Informations- und Wissensgesellschaften, z.B. um Fragen des Internet Governance oder einer „Culture of security“, aber auch um eine Affirmation der bestehenden Menschenrechte. Mit der Verabschiedung des Grundsatzprogramms und des noch sehr rudimentären Aktionsplans auf dem Gipfel am 12.12.03 in Genf hat sich dieses Interesse weitgehend durchgesetzt. Neben den Menschenrechten werden unter anderem Themen wie Sicherheit, kulturelle, mediale, informationelle Vielfalt und Pluralismus behandelt. Offen zeigte sich WSIS auch für Aspekte freier und offener Software, sogar der Open-Access-Gedanke als Gegenmodell aus der Wissenschaft zu bislang dominierenden proprietären Publikationsformen der Verlage wurde explizit erwähnt. Für kritische Fragen wie der Finanzierung eines „Solidarity fund“ oder neuen Modellen des Internet Governance wurden vom UN-Generalsekretär spezielle TaskGruppen eingesetzt, die das Terrain erst einmal sondieren sollen. Es ist nicht zu erwarten, dass die westlichen Staaten auf dem zweiten Teil des Gipfels (vorgesehen 2005 in Tunis) noch einmal so „billig“ davon kommen werden.

3 Staat und rechtliche Rahmenbedingungen

In der Koalition von Staat und Informationswirtschaft haben sich weltweit und durch die Umsetzung der EU-Copyright-Richtlinie auch in Deutschland die Regulierungsformen für Produkte geistigen Eigentums eindeutig dahingehend verschoben, dass in der Wertehierarchie die Verwertung von Wissen und Information und dessen Sicherung einen höheren Stellenwert bekommen haben als die freizügige Nutzung im Interesse der Öffentlichkeit und zum Nutzen der einzelnen Menschen. Der Bereich des Commons, also der öffentliche Raum für Wissen und Information, Gesellschaften, droht, entgegen den Potenzialen der elektronischen Umgebungen, eher eingeschränkt zu werden. Gesellschaften, die mehr Energie darauf verwenden, sich um die Sicherung der Eigentumsverhältnisse von bestehendem Wissen und Information zu kümmern, bzw. um die Sicherung von Verwertungsansprüchen, als um die Rahmenbedingungen, die die Produktion von neuem Wissen begünstigen, sind aber auch nach Einsichten vieler gegenwärtiger Ökonomen in einer ökonomischen, politischen, kulturellen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Abwärtsentwicklung. Die Verknappungsstrategie beim Umgang mit Wissen und Information wird sich, nicht zuletzt für die Informationswirtschaft selber als kontraproduktiv erweisen, für Wissenschaft und die allgemeinen Publikumsmärkte der Öffentlichkeit sowieso. Je freizügiger der Umgang mit Wissen und Information jedweder medialer Art gestaltet werden kann, desto höher, so die Annahme, ist der Innovationsgrad der Wirtschaft, der Inventionsgrad der Wissenschaft und der Demokratisierungs- und Transparenzgrad des politischen Systems.

4 Alternative Modelle für die Informationsversorgung in der Wissenschaft

Immer mehr Wissensnutzer sowohl aus dem Gebiet der Fachinformation und – Kommunikation als auch aus den Publikumsmärkten empfinden gegenwärtige Praktiken der Kommerzialisierung von Wissen und Information als nicht fair. Die bisherigen Strukturen der Informationsversorgung sind angesichts der fortschreitenden Kommodifizierung auf den Prüfstand gestellt. Hier zeichnen sich die folgenden Alternativen ab: Man könnte a) den Markt sich selbst überlassen in Richtung kommerzieller Monopolisierung, b) auch den öffentlichen Bereich partiell kommodifizieren um so einen Wettbewerb zwischen öffentlichem und privaten Bereich zu schaffen oder c) freie Gegenmärkte im öffentlichen Raum aufbauen. Es ist jedoch nicht absehbar, ob eine Marktlösung tatsächlich eine Effizienzsteigerung hervorruft und noch weniger, ob auch die nicht-innovativen (also nicht direkt verwertungsbezogenen) Wissenschaften dabei abgesichert sein würden. Es ist zu befürchten, dass die nicht einkalkulierten Nebenfolgen der ökonomischen Effizienzsteigerung (auch Verlust von Anonymität bei der Nutzung von Information) zu den negativen Hauptkosten werden.

Versuchsweise umgesetzte alternative Modelle des Zugriffs auf Wissen folgen in der Regel dem Prinzip des „Information sharing“. Das wird an den offenen Publikationsformen der Wissenschaft deutlich, die derzeit im Umfeld von OAI, Sparc, PLOS entstehen, aber auch durch Mischformen (partiell kommerziell, partiell öffentlich), wie sie in Deutschland z.B. über VASCODA zur Volltextlieferung im Zusammenspiel von Fachinformationszentren und Bibliotheken entwickelt werden. Besondere Beachtung haben die alternativen offenen Formen der Publikation in jüngster Zeit durch die von der Max-Planck-Gesellschaft initiierte und von allen großen wissenschaftlichen Organisationen (DFG, Wissenschaftsrat, Leibniz, Fraunhofer etc.) unterzeichnete Open-Access-Erklärung (Berlin Oktober 2003) gefunden. Auch das BMBF und die Fachinformationszentren schwenken inzwischen auf diese neue Informationspolitik ein.

5 Digital Rights Management

Durch die freien Nutzungsformen wiederum sieht sich die Informationswirtschaft/Wissensindustrie in ihren Verwertungsansprüchen bedroht (Piraterie-Vorwurf der Napsterisierung vor allem in der Musik- und DVD-Industrie) und unternimmt es, eine Verschärfung der Kontrolle durchzusetzen, in erster Linie über Techniken des „Digital Rights Management“ (DRM), durchaus mit starkem Druck auf die Politik, die, wie erwähnt, entsprechend die rechtlichen Rahmenbedingungen durch „Verschärfung“ des Copyright anpasst. Auch in Europa wird so das individuelle Urheberecht tendenziell immer mehr zu einem Handelsrecht des „right to copy“ (Copyright). Fraglich ist, ob wirtschaftlicher Erfolg durch Kontrolle nachhaltig erreicht werden kann oder ob nicht vielmehr solche Geschäfts- und Organisationsmodelle entwickelt werden müssen, die in ihren Prinzipien elektronischen Umgebungen angemessen sind. Das klassische Geschäftsmodell beruhte auf dem Zusammenspiel von Urheber, Verwerter, Verwertungsgesellschaften, Retailer (z. B. Buchhandlung), Mittler (z. B. Bibliothek) und Endnutzer. Komponenten des klassischen Geschäftsmodells sind proprietäre Verwertungsrechte, hohe Kosten zur Produktion von Mehrwert, hohe Transaktionskosten, Handel von physischen Produkten, der nur durch explizites öffentlichen Interesse, wie der Nutzung in Wissenschaft und Ausbildung, eingeschränkt werden kann. Durchaus offen ist in der gegenwärtigen juristischen Diskussion, ob das im analogen Umfeld tolerierte Recht auf Privatkopie in elektronischer Umgebung gewahrt bleiben kann. Durch die tendenziell vollständige Digitalisierung aller Wissens- und Informationsprodukte ist beliebige Vermehrbarkeit ohne Qualitätsverlust im Vergleich zum Original möglich, die Transaktionskosten haben sich verringert, die Verteil- und Zugriffsmärkte globalisiert. Die Produkte werden nicht mehr verkauft, der Trend geht zur Lizenzierung (Pricing for Information) wobei die Kontrolle wiederum über technische Maßnahmen ausgeübt wird. Dem passen sich die rechtlichen Rahmenbedingungen unter Ausdehnung der Sicherung des geistigen Eigentums auf digitale Produkte an. Vor dem Hintergrund dieser veränderten Bedingungen sind aber nicht neue Verknappungsstrategien, sondern neue Geschäftsund Organisationsmodelle nötig, deren Ziel es sein muss, jedes Stück Wissen für jeden zu jeder Zeit von jedem Ort aus zu fairen Bedingungen zugänglich zu machen. Prinzipien/Merkmale dieser Modelle sollten sein: Information sharing, Offenheit, kollaborative Wissenserzeugung, Transparenz, Peer-to-Peer, Crediting der eigenen Leistungen, flexible Lizenzierung, Rücknahme kommerzieller Mittler, reputative Anerkennung, Nachhaltigkeit von Wissen und Information (Wissensökologie), Ergänzung des DRM durch ein User Rights Management (DRM), öffentliche Kontrolle und Lizenzierung des DRM-Einsatzes,....

Wichtiger Indikator der fortschreitenden Kommerzialisierung von Information ist, dass Informationsprodukte nicht mehr durch Kauf dauerhaft erworben werden und nicht mehr das ihnen zugrundeliegende Wissen zum dauerhaften (unveräußerbaren) Besitz der Kaufenden wird, sondern nur noch über „Leasing“-Verfahren für den Augenblick genutzt (und ihre Inhalte dann wieder vergessen) werden. Die Konsequenzen dieser radikalen Veränderung in den Besitzverhältnissen von Wissen und Information und den Formen, Wissen dauerhaft zu lernen, werden Konsequenzen auch für das Bildungssystem haben. Gefragt wird immer mehr Informationskompetenz, als die Fähigkeit, sich des Zugriffs zu den Informationsressourcen der globalen Informationsmärkte vergewissern und die Valdität und Handlungsrelevanz der ermittelten Informationen einschätzen zu können.

DRM-Techniken greifen als Kontrollmechanismen weitgehend in unser Wertesystem und unser bisheriges Normverhalten ein, hier in das Zusammenspiel individueller und öffentlicher Rechte und Pflichten beim Umgang mit Wissen und Information. Der Einsatz von Kontroll- und Abrechnungsverfahren kann nicht den Märkten überlassen werden, sondern sollte über ein die Ziele dieses Einsatzes vorgebendes, öffentlich kontrolliertes Lizenzierungsverfahren gesteuert werden. Diese (politischen) Ziele müssen eine Balance zwischen kommerziellen, öffentlichen und individuellen Interessen an Wissen und Information anstreben (so wie es im Prinzip auch in der WSIS-Abschlusserklärung formuliert wird).

6 Software

Ein Signal für die Reorganisation von und freizügigem Umgang mit Wissen und Information ist auch die im Rahmen der Free-and-Open-Source-Bewegung (FLOSS) entwickelte Software, die eine freie, nicht restringierte, nicht gefilterte Nutzung erlaubt und die sich durchaus mit kommerzieller Nutzung verträgt bzw. innerhalb derer sich durchaus kommerzielle Modelle entwickeln, wie die Praxis der Anwendung der „General Public Licence“ (GPL) zeigt. Die besonderen Mehrwerte von FLOSS sind große Transparenz, Qualitätssicherung, Effizienz, globale Organisation, Geschwindigkeit, freie Verfügbarkeit und hohe Innovationsrelevanz. Weiterhin sind durch FLOSS große Chancen für Länder des Südens gegeben, sich von der hohe Kosten verursachenden Abhängigkeit von proprietärer (Microsoft-) Software freizumachen. FLOSS ist so eine wichtiges Mittel zur Überwindung der Formen von Digital divide.

7 Normatives Verhalten

Als Konsequenz der fortschreitenden Telemediatisierung – das ist die Durchdringung aller Lebenswelten mit Informations- Kommunikations- und Multi-/HypermediaTechnologien und Diensten – ist zu erwarten, dass sich in elektronischen hypertextuell vernetzten Räumen neue normative und auf Kollaboration angelegte Verhaltensformen für den Umgang mit Wissen und Information (Produktion, Verteilung und Nutzung) entwickeln werden, die auch die Fragen nach intellektuellem Eigentum und individueller Autorenschaft und öffentlichem Nutzen grundsätzlich neu stellen werden.

In elektronischen Räumen des Internet entwickeln sich weiterhin neue Freiheiten und neue Rechte, wie man z.B. an dem Kommunikationsverständnis sehen kann. Kommunikation ist nicht zuletzt durch die umfassende Vernetzung der Kommunikationspartner und durch die hypertextuelle Verknüpfung der Kommunikationsobjekte mehr und anderes geworden als Mitteilungs- und Rezipientenfreiheit (wie in Art. 19 UDHR oder Art. 10 ECHR kodifiziert).

Kommunikationsfreiheit (und damit das Kommunikationsrecht – „right to communicate“ –r2c) ist das Recht, in einen freien Austausch von Wissen und Information eintreten und sich kollaborativ, teilend, unbeschränkt durch Autoritäten oder technische Restriktionen an der Produktion von neuem Wissen und neuer Information beteiligen zu können (natürlich auch das Recht, sich aus diesen Prozessen „auszuklinken“). Die Auseinandersetzung um eine neues „right to communicate“ sind äußerst konfliktär. Opponenten sind gleichermaßen aus der etablierten Medienindustrie (Sorge vor Verlust des „Monopols“ auf die Bildung öffentlicher Meinung), aus der Politik (Sorge vor Schwächung des repräsentativen Systems zugunsten neuer Formen deliberativer Demokratie), aber auch von Seiten der Menschenrechtsbewegung selber (Gefahr der Aufweichung bestehender Menschenrechte) auszumachen.

8 Fazit

Knappe Antwort auf die Ausgangsfrage: Wissen und Information gehören im 21. Jahrhundert, zumindest auf den Unterhaltungs- und Publikumsmärkten, immer mehr der globalen Informations- Medien- und Kommunikationsindustrie. Sie können im Bereich der wissenschaftlichen Publikation bald wieder, dank der neuen Strategie und der neuen öffentlichen Infrastrukturen der Informationsversorgung, der Wissenschaft zumindest auch wieder gehören (parallel zu den kommerziellen Verlagsmärkten). Fraglich, ob es den öffentlichen Informationsproduzenten von Politik, Verwaltung und Kultur in absehbarer Zeit gelingt, die Forderungen nach Informationsfreiheit (freier Zugang der Bürger zu den Informationen des öffentlichen Bereichs) umfassend zu erfüllen. Fraglich ebenfalls, ob Künstler Wissenschaftler, allgemein. Kulturschaffende vermehrt selber als Anbieter in elektronischen Räumen auftreten werden. Den Nutzern wird Wissen und Information immer weniger gehören, sie leihen nach Lizenzierungsverfahren nur noch aus. Information wird in einer informationellen Wegwerfgesellschaft zunehmend in aktuellen Situationen nur noch genutzt, kaum noch als dauerhaftes Wissen gelernt. Metawissen – zu wissen, wo welche Information ist und wie man auf sie zugreifen kann – wird wichtiger als das materiale Objektwissen selber. Intelligente Informationsassistenten werden die Informationsarbeit zunehmend übernehmen.






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