Digitales Rechtemanagement

- Bild: Photocase
Digital Rights Management
Unter dem Begriff Digital Rights Management werden Technologien zusammengefasst, die der Kontrolle von "geistigem Eigentum" in Form von Software, Musik, Bildern, Filmen oder Texten dienen. Damit soll gewährleistet werden, dass niemand einen Musiktitel abspielen kann oder ein Computerprogramm installiert, ohne dass der Inhaber der Urheberrechte damit einverstanden ist. Außerdem werden Systeme zum digitalen Rechtemanangement eingesetzt, um geschützte Inhalte zu verkaufen.
DRM ist ein Sammelbegriff hinter dem sich verschiedene Systeme verbergen, angefangen von einem schlichten Kopierschutz für eine CD bis hin zu aufwändigen Kontroll- und Vertriebssystemen. Realisiert werden sie in der Regel durch eine Verschlüsselung der Daten. Diese können dann nur verwendet werden, wenn man ein spezielles Programm oder Gerät benutzt und den entsprechenden Schlüssel besitzt. So können z.B. Filme, Hörbücher oder Musik übers Internet verkauft werden. Eine weitere Form des Schutzes ist das Einarbeiten von digitalen Wasserzeichen in Bild, Ton- oder Videodateien. Dabei werden die Copyright-Informationen so in die Dateien eingebunden, dass sie nicht mehr entfernt werden können ohne die Inhalte zu beschädigen. Es werden auch Systeme zum Rechtemanagement entwickelt, die vor jeder Benutzung einer Datei bei einem zentralen Computer nachfragen, ob die Berechtigung dazu vorliegt. Auf diesem Wege kann auch eine entsprechende Nutzungslizenz verkauft werden. Oder es lassen sich Geschäftsmodelle entwickeln, bei denen beispielsweise jedes Anhören eines Musikstücks einzeln abgerechnet wird.
Besonders die zentrale Verwaltung von Schlüsseln oder Identifikationsnummern von Geräten, die in solchen Szenarien eine Rolle spielen, werfen Probleme mit dem Datenschutz auf. Leicht können auf diese Weise detaillierte Benutzerprofile erstellt werden.
In die Kritik sind DRM-System auch deshalb geraten, weil sie die Rechte und Möglichkeiten von Verbraucherinnen und Verbrauchern einseitig zu Gunsten der Content-Industrie einschränken.
Linktipps:
- Lexikonartikel über DRM in der freien Enzyklopädie Wikipedia.
- Das Online-Magazin Telepolis widmet dem Thema zahlreiche Artikel.
- Die Internetseite www.digital-rights-management.info informiert über aktuelle Entwicklungen und Publikationen zum Thema.
- Ein Artikel in der Zeit vom 27.02.2003.
- Die Sicht der Musikindustrie auf DRM auf der Webseite der deutschen Phonoverbände.
Trusted Computing - Schutz oder Überwachung?

- © Guilherme Silva
Die Trusted Computing Group ist ein Zusammenschluss aus Hard- und Softwarefirmen mit dem Ziel, Daten und Programme auf Computern vor Manipulation zu schützen. Dazu werden Technologien erarbeit wie der TPM-Chip, der beim Start eines Rechners prüft, ob sich die Hard- oder Software verändert hat. Das soll den Computer zuverlässig (trusted) machen, in dem er vor Viren und Trojanern geschützt wird.
Ein solcher "Aufpasser"-Chip lässt sich aber auch für das digitale Rechtemanagement verwenden und dabei besonders im Interesse der Medienindustrie. Zusammen mit einer entsprechenden Software könnte er verhindern, dass Programme oder Daten verwendet werden, die nicht ordnungsgemäß lizensiert worden sind. Kritiker befürchten zudem eine Verdrängung von Freeware- und Open-Source-Programmen durch Trusted-Computing-Technologien. Denn Computerprogramme müssen sich dem Kontroll-Chip über teure Zertifikate als vertrauenswürdig ausweisen, die sich nur größere Firmen leisten können.
Linktipps:
- Lexikonartikel über die Trusted Computing Group bei Wikipedia.
- Über die technische Funktionsweise von Trusted Computing informiert die Website datenreise.de.
- Frequently Asked Questions zu Trusted Computing.
Das neue Urheberrecht
Da kein Kopierschutz so gut ist, dass er nicht geknackt werden kann und kein System zum digitalen Rechtemanagement so ausgeklügelt, dass es nicht umgangen werden kann, hat die Medienindustrie auf eine Absicherung durch das Urheberrecht gedrängt - und das mit Erfolg. Nach einer Gesetzesnovelle ist das Umgehen eines Kopierschutzes strafbar.
Privatkopie
Damit wird das Recht auf das Herstellen von Privatkopien teilweise ausgehebelt. Private Kopien von Musik-CDs für den eigenen Gebrauch oder für Freunde sind zwar nach wie vor erlaubt, allerdings nur wenn die CDs nicht mit einem Kopierschutz versehen sind.
Um Privatkopien urheberrechtlich auszugleichen, wird wie bisher schon am System der Pauschalvergütung festgehalten. Dafür müssen Hersteller von Abspielgeräten wie beispielsweise DVD-Spielern oder von Speichermedien wie CD-Rohlingen Gebühren an Verwertungsgesellschaften (z.B. Gema, VG-Wort usw.) zahlen.
Kritiker von DRM-Systemen schlagen als Alternative vor, stärker auf eine Pauschalvergütung zu setzen und die Urheberrechte von Autoren, Musikern und Filmschaffenden über eine "Content-Flatrate" auszugleichen.
Linktipps:
- Dort gibt es auch ein Spiel, mit dem das eigene Wissen zum Urheberrecht getestet werden kann.
- Das Institut für Urheber- und Medienrecht dokumentiert die Diskussion und den aktuellen Stand der Novellierung des Urheberrechts unter www.urheberrecht.org.
- Die Initiative privatkopie.net kämpft darum, dass das Recht auf Privatkopien erhalten bleibt.
Weiter zu: Open Source und Open Content
Dieser Text ist unter einer Creative Commons-Lizenz lizenziert. Sie dürfen den Inhalt vervielfältigen, verbreiten und bearbeiten, wenn Sie den Namen des Autors/der Autorin nennen und den Text unter den gleichen Lizenzbedingungen weitergeben. Bitte beachten Sie, dass die Bilder anderen Lizenzen unterliegen.
Literaturtipps:
Geistiges Eigentum
Robert A. Gehring:
Digital Rights Management
Rainer Kuhlen:
Wem gehört die Information im 21. Jahrhundert?
Rainer Kuhlen/Jochen Brüning:
Creativ Commons (CC)
Erik Möller:
Die Befreiung des Codes.
Jeanette Hofmann:
"Weisheit, Wahrheit und Witz". Über die Personalisierung eines Allgemeinguts.
Jeanette Hofmann:
Das "Digitale Dilemma" und der Schutz des geistigen Eigentums.







