Open-Content-Lizenzen nach deutschem Recht.Autoren: Jaeger, Till / Metzger, Axel |
AbstractWird ein Text, Bild- oder Tonwerk unter einer Lizenz veröffentlicht, die dessen Weiterverbreitung und oftmals auch Veränderung explizit erlaubt, spricht man von Open Content (zu deutsch Freie Inhalte). Dabei gibt es eine Vielfalt unterschiedlicher Lizenzregelungen. Diese, meist aus den USA stammenden und nach dortigem Recht entwickelten Lizenzverträge lassen sich jedoch nur schwer auf Open Content in Deutschland anwenden. Die beiden Autoren geben mit diesem Artikel eine Einführung in Rechtsfragen, die sich in Zusammenhang mit Freien Inhalten ergeben und stellen eine "Lizenz für Freie Inhalte" vor, die speziell auf deutsches Recht ausgerichtet ist. |
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Metzger, Axel
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Dr. Till Jaeger ist Rechtsanwalt und arbeitet als Leiter der Kanzlei JBB-Rechtsanwälte in München. Er ist Mitbegründer des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS).
Dr. Axel Metzger ist wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Er gehört dem Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) an.


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